Neue Standards für mehr Pferdewohl

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Schweiz geht mit gutem Beispiel voran: Neue Standards für mehr Pferdewohl

Die Schweiz hat mit der jüngsten Anpassung des Tierschutzgesetzes klare Zeichen für mehr Pferdewohl gesetzt – und setzt damit neue Maßstäbe im internationalen Vergleich. Für Pferdehalter:innen bedeutet das konkret: Einige bisher gängige Ausrüstungen und Haltungsformen sind ab sofort verboten oder stark reglementiert.

Besonders betroffen sind scharfe oder ungepolsterte Gebisse, enge Kappzäume sowie Draht- und Kettentrensen. Diese sind nun gesetzlich untersagt – unabhängig davon, ob es sich um Turniere, Ausbildung oder private Nutzung handelt. Auch Lederumwicklungen reichen nicht mehr aus – das Material muss weich und druckentlastend sein.

Ein weiterer zentraler Punkt: die artgerechte Haltung mit sozialem Kontakt. Pferde müssen Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu Artgenossen haben. Für Esel, Maultiere und Maulesel gelten zusätzliche Vorgaben für passende Sozialpartner.

Diese neuen Vorschriften gelten für alle Bereiche des Pferdeumgangs – auch für Reitställe, Schulbetriebe oder private Haltungen. Verstöße können geahndet werden. Die Schweizer Behörden machen dabei deutlich: Das Tierwohl steht im Mittelpunkt, und die Einhaltung der Tierschutzverordnung ist nicht verhandelbar.

Gut zu wissen:
Wer sich jetzt informiert und seine Haltung überprüft, kann frühzeitig reagieren und den neuen Standards gerecht werden – im Sinne der Pferde.

FAQ – Was bedeutet das für meinen Stallalltag?

Muss ich bestehende Ausrüstung ersetzen?
Ja – sobald Ausrüstung nicht den neuen Anforderungen entspricht (z. B. ungepolsterte Kappzäume, scharfe Gebisse), darf sie nicht mehr verwendet werden.

Was ist mit Einzelhaltung?
Einzelhaltung ohne Sozialkontakt ist nicht mehr zulässig. Auch Sicht- und Hörkontakt zählen als Mindeststandard.

Gilt das nur für Profis?
Nein – die Vorschriften gelten für alle, auch für Hobbyhalter:innen und private Ställe.

Was passiert bei Verstößen?
Die Einhaltung der Vorgaben kann kontrolliert werden. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – auch ohne Turnierteilnahme.

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